Allgemeine Geschäftbedingungen

I. Angebot und Abschluß

1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen sind nur bindend.
wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

2. Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere
schriftliche Bestätigung rechtswirksam.

3. Von uns herausgegebene Prospekte, Zeichnungen, Werbeschriften usw. und darin
enthaltene Daten wie z B. Über Gewicht, Qualität, Maße. Beschaffenheit und Leistungen sind
nur maßgeblich, wenn wir sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnen.

4. Für den Auftragsinhalt ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Ergänzungen
hierzu sowie Abänderungen und mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
unserer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung.

II. Preise

1.Unsere Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich Fracht und Mehrwertsteuer, sofern nichts
anderes vereinbart ist.

2. Es gelten die Preise der am Tage der Lieferung gültigen Preislisten.

III. Zahlung

1.Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen zahlbar innerhalb von 8 Tagen mit
2% Skonto oder innerhalb von 14 Tagen, nach Rechnungsdatum ohne Abzug.

2. Bei Überschreiten der obengenannten Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug,
ohne dass es einer Mahnung oder Fristsetzung bedarf, wenn er die ihm obliegenden
Verpflichtungen nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt. Ab diesem Zeitpunkt können
vorbehaltlich weitergehender Rechte dem Auftraggeber als Verzugsschaden Zinsen in Höhe der jeweiligen Bankkonten-Überziehungskosten berechnet werden.

3. Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn uns Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so werden alle unsere Forderungen, auch soweit wir dafür Wechsel entgegengenommen haben, sofort fällig.
Zu weiteren Lieferungen sind wir in diesem Falle nur verpflichtet wenn der Auftraggeber
Zahlung Zug um Zug mit der Lieferung anbietet. Bietet der Auftraggeber keine Barzahlung an, so sind wir berechtigt, anstelle der Erfüllung Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder von den Verträgen, soweit Lieferungen noch nicht erfolgt sind, zurückzutreten.

4. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu. Ist er nicht Kaufmann, so steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von uns als
bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

IV. Lieferzeit

1. Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass wir diese schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
2. Lieferfristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor
Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und verstehen sich ab Lieferort.

3. Befinden wir uns nachweislich in Verzug, so ist der Auftraggeber nach Setzen einer
angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, es trifft uns ein grobes Verschulden.

4. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder
deren Unterlieferanten eintreten, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten.

V. Versand und Gefahrübergang

1. Versandweg und Transportmittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl
überlassen.

2. Mit der Übergabe des Materials an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen unseres Werkes geht die Gefahr, auch bei Lieferung frei Bestimmungsort, auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

3. Die Lieferung "frei LKW-Abladestelle" hat zur Voraussetzung, dass die betreffende Stelle auf einem für LKW gut befahrbaren Weg zu erreichen ist. Für unverzügliche und sachgemäße Entladung ist der Empfänger verantwortlich. Wartezeiten werden in Rechnung gestellt.

4. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom
Auftraggeber unbeschadet der Rechte aus Abschnitt VII. entgegenzunehmen.

VI. Rückgaberecht und Geld-Zurück-Garantie

1. Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware kann der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden. Das Paket muß an unsere Adresse, frankiert zurückgesendet werden. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Vom Rückgaberecht ausgeschlossen sind Waren, die wir für Sie individuell angefertigt haben.

2. Der Kaufvertrag wird nach Rücksendung der Ware aufgelöst. Dafür bereits von Ihnen geleistete Zahlungen werden von uns zurücküberwiesen. Wertminderung und Verpackungskosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Alle Liefergegenstände bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, auch wenn
Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden, unser Eigentum.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung unserer
Saldoforderung.

2. Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers sind wir berechtigt,
wegen der gesicherten Forderungen die Herausgabe der Vorbehaltswaren zu verlangen und uns aus diesen im Wege der Zwangsvollstreckung oder durch freihändigen Verkauf zu
befriedigen.
Die Kosten hierfür fallen dem Auftraggeber zur Last.

3. Der Auftraggeber hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes die
Liefergegenstände in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.

4. Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung
Übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch
Dritte hat der Auftraggeber uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.

5. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Weiterverkauf oder die auf anderen
Rechtsgründen beruhende Überlassung, auch bei verändertem Zustand, dem Auftraggeber
nur im normalen Geschäftsgang erlaubt. Allerdings nur mit der Maßgabe, dass die Ansprüche aus der Weiterveräußerung gegen den Dritten in Höhe des Rechnungswertes der Erstveräußerung der Vorbehaltsware als abgetreten gelten, ohne dass es hierzu noch einer besonderen Abtretungserklärung im Einzelfall bedarf.

6. Wird unsere Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Auftraggebers an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Umfang des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware auf uns übergeht, und dass der Auftraggeber diese Güter für uns unentgeltlich verwahrt.

7. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen nicht nur
vorübergehend um insgesamt mehr als 20%, geben wir auf Verlangen Sicherheiten in
entsprechender Höhe nach unserer Wahl frei.

VIII. Haftung für Mängel

Für Mängel der Ware, einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, leisten wir
nach den folgenden Vorschriften Gewähr:

1. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Verlassens des Lieferwerkes.

2. Mängel müssen uns vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich angezeigt werden,
spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Ware.

3. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden
können, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens aber sechs Monate nach Eingang der Ware schriftlich zu rügen.

4. Gibt der Auftraggeber uns keine Möglichkeit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er uns insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht
unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche.

5. Bei berechtigter fristgemäßer Mängelrüge haben wir die Wahl, als mangelhaft anerkannte Ware zurückzunehmen und an ihrer Stelle einwandfreie Ware zu liefern oder mangelhafte Teile nachzubessern.
Statt dessen können wir auch den Minderwert ersetzen. Kommen wir der Nachbesserungs-
bzw. Ersatzlieferungspflicht nicht oder nicht vertragsgemäß nach, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

6. Gewährleistungspflichtige Mängel darf der Auftraggeber nur mit unserer vorherigen
schriftlichen Zustimmung selbst beseitigen. Wir können die Beseitigung von Mängeln
verweigern, solange der Auftraggeber seine Verpflichtung nicht erfüllt hat.

7. Fehlt der Ware eine zugesicherte Eigenschaft, so leisten wir auch Schadenersatz. Für
Mangelfolgeschäden haften wir nur, wenn der Auftraggeber durch die Zusicherung gegen
derartige Mangelfolgeschäden abgesichert werden sollte In jedem Fall ist unsere Haftung auf das Erfüllungsinteresse beschränkt.

8. Mängelansprüche verjähren spätestens einen Monat nach schriftlicher Ablehnung des
Anspruchs durch uns.

IX. Haftung/Verjährung

1. Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach diesen Geschäftsbedingungen.
Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche - auch Schadensersatzansprüche
gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer
grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns.

2. Alle Ansprüche gegen uns verjähren spätestens in einem Jahr, soweit nicht durch diese
Geschäftsbedingungen kürzere Verjährungsfristen vereinbart sind.

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Seiten sowie Gerichtsstand ist der Ort des Herstellers. Für alle
Exportlieferungen gilt deutsches Recht.

Stand Februar 2007

ORGASYSTEMS® GMBH | Ellinghausen 15 | 42929 Wermelskirchen | Tel: 02196-88 53 0-0 | info@ORGASYSTEMS-gmbh.de